AGB für Teilnehmer

AGB für Aussteller

14.2 Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen, soweit dies nicht bereits mit seinen bestehenden Firmenversicherungen abgedeckt ist.

14.3 Für alle Schäden, die dem Vermieter, dem Veranstalter oder Dritten durch den Standbetreiber oder seine Vertreter entstehen, haftet der Aussteller. Er verpflichtet sich, die notwendigen Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, etc.) abzuschließen und hält den Vermieter und den Veranstalter sowie alle beteiligten Unternehmen von Ansprüchen Dritter frei.


e-QRM GmbH, Mai 2015